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INFORMATION (AUSZUG) DER EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG
ZUR STORNODECKUNG AUCH BEI COVID-19-ERKRANKUNG TROTZ PANDEMIESTATUS:
Aufgrund der verbesserten Situation werden wir COVID-19 ab sofort so lange nicht als Pandemie und damit in der Storno- und Reiseabbruchversicherung als Ausschlussgrund einstufen, wie die Situation stabil bleibt und es nicht wieder zu einem verstärkten Auftreten (zweite Infektionswelle) und damit zu Verschärfungen der Maßnahmen insbesondere auch der Reisebeschränkungen kommt. Solange die Situation also stabil bleibt, gilt wieder vollumfänglicher Stornoversicherungs- und Reiseabbruchsschutz. Auch Stornofälle im Zusammenhang mit COVID-19 sind gedeckt, obwohl COVID-19 noch als Epidemie oder Pandemie eingestuft wird (WHO, Österreichische Gesundheitsbehörden, der Pandemie-Ausschluss lt. der ERV-RVB wird so lange also nicht eingewendet). Dies gilt ebenso für allfällige Reiseabbruchskosten.
Hier einige konkrete Beispiele zur Erläuterung der Stornodeckung. Es besteht Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
- weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken.
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist.
- weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.